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Allgemeine Bestimmungen

Produktabbildung / Produktpflege

Eventuelle Abweichungen in der Ausführung der Geräte gegenüber den Abbildungen sowie kleine konstruktive Änderungen behalten wir uns vor.

Lieferung

Unsere gesamten Lieferungen erfolgen ausnahmslos auf Grund nachfolgender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Entstehen von Ausschuss und unvorhergesehene Verzögerung in der Herstellung entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist. Teillieferungen sind daher auf Kosten des Bestellers gestattet. Ein Entschädigungsanspruch des Bestellers bei Liefer- und Terminüberschreitung besteht nicht.
Erfüllungsort für Lieferung ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet. Der Erfüllungsort wird nicht dadurch geändert, dass wir als Verkäufer die Versendung der Ware übernehmen.

Wir liefern unsere Produkte mit der Post in der ganzen Schweiz und in Lichtenstein. 
Eine Abholung ist Grundsätzlich nicht möglich aber kontaktieren Sie uns dazu, falls Sie dies gerne möchten.

Rechnung und Zahlung

Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist stets Oberkulm.
Gerichtsstand für beide Teile ist Oberkulm.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung in bar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserstellung netto zu erfolgen.

Bleibt der Käufer mit fälligen Zahlungen im Rückstand, so sind vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Zentralbank des Verkäufers zu zahlen. Ferner kann der Verkäufer weitere Lieferungen per Nachnahme versenden, Zahlung vor Versand der Ware oder Sicherheitsleistung bei einer Bank verlangen oder von weiteren Lieferungen zurücktreten.
Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge als ungerechtfertigt oder nur in einem unwesentlichem Umfang als berechtigt erwiesen hat.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung oder Einlösung gegebener Schecks unser Eigentum. Noch nicht voll bezahlte Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung anderweitig übereignet werden. Dagegen ist der Käufer berechtigt, im Rahmen ordnungsgemässer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere, sie zu veräussern. In diesem Fall werden das Entgelt daraus, sowie die bei einem etwaigen Kreditverkauf entstehenden Forderungsrechte ohne weiteres in voller Höhe unser Eigentum.

Gegen Vorkase (Warenbetrag wird Vorraus bezahlt) oder kann bei uns bekannten Kunden auch per Rechnung bezahlt werden.

Rechte bei Mängeln

Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, ob Mängel vorliegen. Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Gefahrübergang schriftlich zu melden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
Mangelhafte Teile der Lieferung oder Leistung werden nach Wahl des Lieferanten nachgebessert oder neu geliefert bzw. neu erbracht. Zur Vornahme aller dem Lieferanten notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Lieferant von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Bei ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemässer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln bestehen keine Mängelansprüche, sofern sie nicht vom Lieferanten zu verantworten sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäss Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, auf welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sind. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, die auf Folgeschäden beruhen, welche sich aus fehlerhaftem Material oder fehlerhafter Fabrikation ergeben.

Preise

Alle Preise gelten ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen können jederzeit und ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
Die Versandkosten betragen CHF 15 Pauschal

MWST

CHE-108.430.327 MWST Toptec Lutz